Was muss ich mit Hund in Südtirol beachten?

In diesem Artikel wird besprochen, welche Dinge Hundebesitzer in Südtirol beachten sollten. Die Relevanz dieses Themas für Hundebesitzer macht Südtirol zu einem hundefreundlichen Reiseziel.


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Was muss ich mit Hund in Südtirol beachten?

Für die Einreise nach Südtirol mit deinem Hund sind einige wichtige Punkte zu beachten.

Du musst einen EU-Heimtierpass mitführen, in dem die Tollwutimpfung deines Hundes eingetragen ist.

Beachte auch die teilweise Maulkorb- und Leinenpflicht in Italien, die auch in Südtirol gilt.

Als Hundehalter haftest du für Schäden, die dein Hund verursacht - eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Was sollte ich beachten, wenn ich meinen Hund mit nach Südtirol nehme?

Die Einreise nach Südtirol mit Hund erfordert die Beachtung der EU-Verordnung von 2003 und spezifischer Landesregelungen.

Neben einem vollständig ausgefüllten EU-Heimtierausweis sind Angaben zu Impfungen und Markierung erforderlich.

Die einzige Pflichtimpfung für Hunde ist gegen Tollwut.

Es empfiehlt sich auch, vor der Reise Schutzmaßnahmen gegen Parasiten zu treffen.

Falls während deines Aufenthalts Probleme auftreten, kannst du den mobilen Tierarzt Felmo in Anspruch nehmen.

In Südtirol gibt es viele hundefreundliche Unterkünfte und Ausflugsziele zu entdecken.

Trotz der klimatischen Unterschiede ist Südtirol das ganze Jahr über ein reizvolles Reiseziel für Hundebesitzer.

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Welche Regeln gelten für Hunde in Südtirol?

In Südtirol gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde, wobei die Leine maximal 1,5 Meter lang sein darf, und zusätzlich muss stets ein Maulkorb mitgeführt werden, auch wenn das Tragen nicht in allen Situationen verpflichtend ist.

Für die Einreise ist ein gültiger EU-Heimtierausweis erforderlich, in dem eine mindestens 21 Tage vor der Ankunft erfolgte Tollwutimpfung eingetragen sein muss, außerdem muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Verkehrsmitteln geboten, denn hier ist das Anlegen eines Maulkorbs Pflicht, zudem dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden.

Hundehalter sind in Südtirol für sämtliche Schäden verantwortlich, die ihr Tier verursacht, weshalb eine Haftpflichtversicherung dringend empfohlen wird, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Beim Wandern und Spazierengehen müssen Hundebesitzer darauf achten, dass ihr Vierbeiner nicht unbeaufsichtigt in Weidegebiete läuft, da dort oft strenge Regelungen zum Schutz der Tiere gelten.

Die Mitnahme von Hundekotbeuteln ist unerlässlich, da die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundehinterlassenschaften gesetzlich vorgeschrieben ist und bei Verstößen Bußgelder drohen.

Für Welpen unter drei Monaten, die noch keine Tollwutimpfung erhalten haben, ist die Einreise nach Italien und somit auch nach Südtirol nicht gestattet, unabhängig davon, ob sie aus einem EU- oder Nicht-EU-Land stammen.

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